Gutachten bestätigt: Handlungsbedarf beim Betreuungsrecht

Die Ergebnisse der vom Bundesjustizministerium beauftragten Forschungsvorhaben zur Qualität in der rechtlichen Betreuung liegen vor und zeigen deutlich auf, dass es dringend Bedarf gibt, beim Betreuungsrecht gesetzlich aktiv zu werden. „Wir haben das im Koalitionsvertrag bereits vorgesehen und werden dabei auf die Expertise aus den Gutachten setzen“, so Dirk Heidenblut, SPD-Bundestagsabgeordneter und Berichterstatter für den Bereich Betreuungsrecht. Neben strukturellen Verbesserungen werden wir insbesondere auch die Finanzierung von Betreuungsvereinen sowie Berufsbetreuerinnen und -betreuern in den Blick nehmen. Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde ein erster Versuch zu veränderten Regelungen unternommen, der aber am Ende nicht zu einem Abschluss führte.

„Das Gutachten belegt, dass die seinerzeit vorgesehene deutliche Verbesserung bei der Vergütung der hauptberuflichen Betreuerinnen und Betreuer dringend nötig ist“, ergänzt der Abgeordnete. Aus dem Gutachten ergeben sich ferner sehr klare Empfehlungen für die Qualität, Unterstützung von Ehrenamt und Auswahl der Betreuerinnen und Betreuer. „Für uns ist selbstverständlich, dass die Betreuten selbst-entscheidend einzubeziehen sind und auch vorab diejenigen kennen müssen, die sie in den unterschiedlichen Lebensfeldern unterstützen“, so Dirk Heidenblut.

Er geht jetzt davon aus, dass das Ministerium schnell die Abstimmung mit den Ländern angehen wird, um gemeinsam Lösungen im Sinne der Betroffenen zu finden. Die SPD-Bundestagsfraktion wird diesen Prozess konstruktiv unterstützen.