„Eine für alle“ – Musterfeststellungsklage kommt!

In Berlin hat der Bundestag heute in erster Lesung die Musterfeststellungsklage auf den Weg gebracht und damit ein wichtiges, im Koalitionsvertrag verabredetes verbraucherpolitisches Vorhaben angestoßen.

„Dadurch machen wir Dampf im Sinne der Dieselfahrerinnen und Fahrer, damit deren Schadenersatzansprüche gegen Volkswagen nicht verjähren. Aber selbstverständlich ist die Musterfeststellungsklage für alle Verbraucherinnen und Verbraucher ein riesiger Gewinn“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, Mitglied des Ausschusses für Recht- und Verbraucherschutz.

In einem sogenannten Musterfeststellungsverfahren soll künftig zwischen Verbraucherschutzverbänden, wie bspw. den Verbraucherzentralen und den beklagten Unternehmen ein grundsätzlicher Schadensersatzanspruch festgestellt werden. Zusätzlich können sich Geschädigte der Klage anschließen und sich in einem Klageregister mit verjährungshemmender Wirkung eintragen. Das Urteil ist im Nachgang dann bindend für alle weiteren Verfahren, in denen individuell Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechtsansprüche durchsetzen können.

„Ich bin der Bundesjustizministerin Katarina Barley ausgesprochen dankbar, dass sie die Musterfeststellungsklage, auch gegen Widerstände beim Koalitionspartner, zügig auf den Weg gebracht hat, wodurch wir diese noch vor der Sommerpause verabschieden können. So geht verbraucherfreundliche Politik!“, stellt der Abgeordnete abschließend klar.