Aktiver Verbraucherschutz, entschiedener Opferschutz und ein starker Rechtsstaat! Haushalt 2019 für das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vorgestellt

Am heutigen Donnerstag, den 13. September 2018, hat Bundesjustizministerin Katarina Barley im Deutschen Bundestag den Entwurf für den Haushaltsplan 2019 des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz vorgestellt. Der Entwurf bildet die Diskussionsgrundlage für das kommende Gesetzgebungsverfahren im Parlament.

„Mit dem neuen Haushalt garantieren wir auch für das kommende Jahr einen aktiven Verbraucherschutz, einen entschiedenen Opferschutz und einen starken Rechtsstaat! So werden wir u.a. die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale finanziell absichern sowie die Förderung für Verbraucherinformationen auf einem hohen Niveau von rund 19 Millionen Euro verstetigen“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, Mitglied des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages.

„Opfer von Terrorakten werden künftig mit einem eigenen Opferbeauftragten einen unbürokratisch zu erreichenden Ansprechpartner im Bundesjustizministerium haben. Zudem erhöhen wir die Mittel des Entschädigungsfonds für Opfer terroristischer Übergriffe“, bemerkt Heidenblut positiv.

Für starke und handlungsfähige Institutionen des Rechtstaates werden darüber hinaus Mittel für mehr Personal beim Generalbundesanwalt und beim Bundesamt für Justiz bereitgestellt. Angehoben werden ebenfalls die Etats des Bundesgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesfinanzhofs und des Bundespatentgerichts.

„Dass wir zusätzlich auch den Fonds für die Entschädigung der nach dem 1994 abgeschafften sogenannten „Schwulen-Paragrafen“ §175 StGB Verurteilten deutlich aufstocken konnten, freut mich ganz besonders“, so der Abgeordnete Heidenblut abschließend.