In der vergangenen Woche hat das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zum Mieterschutzgesetz mit der sogenannten 1. Lesung begonnen. Die zunehmend dramatische Lage auf dem Wohnungsmarkt macht eine Stärkung des Mieterschutzes dringend erforderlich. Der Regierungsentwurf ist ein erster wichtiger Schritt dazu. Ziel ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2019.
„Durch verschiedene Maßnahmen werden wir klare Verbesserungen für den Schutz von Mieterinnen und Mietern erreichen! So soll in angespannten Wohnungsmärkten der Deckel der Modernisierungskostenumlage gesenkt, eine vorvertragliche Auskunftspflicht des Vermieters über die Vormiete verankert sowie Bußgelder von bis zu 100.000 Euro für das gezielte Herausmodernisieren von Mieterinnen und Mietern verhängt werden können“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, Mitglied des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz.
„An einer besonders wichtigen Stelle fordern wir eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs! Die Modernisierungskostenumlage darf künftig nicht mehr als zwei Prozent über dem Hypothekenzinssatz liegen und darf acht Prozent in keinem Fall überschreiten. Diese Forderung haben die Landesgruppe NRW und die Landesgruppe Niedersachen/Bremen der SPD-Bundestagsfraktion am 19. Oktober in einer gemeinsamen Sitzung beschlossen. Eine Forderung, die ich voll und ganz unterstütze“, so der Abgeordnete Heidenblut nachdrücklich.
Die SPD-Bundestagsfraktion drängt auch in anderen Punkten zur Veränderung des Entwurfs. So soll die Kappungsgrenze zur maximalen Höhe von Mieterhöhungen bei Neuvermietungen von den im Entwurf vorgesehenen drei Euro pro Quadratmeter auf zwei Euro pro Quadratmeter gesenkt werden.
„Dies geht über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags hinaus, doch die ernste Lage auf dem Wohnungsmarkt macht es aus unserer Sicht erforderlich, die Festlegungen von Januar dieses Jahres zu überdenken. Wir müssen die Mietpreisbremse verbessern, auch weil immer mehr unionsgeführte Länder diese auslaufen lassen“, zeigt sich Heidenblut entschlossen.