Ein weiteres Mal stellt die SPD-Bundestagsfraktion klar: Wer Recht hat, muss auch Recht bekommen!
Ab dem 1. November 2018, ist es möglich, die sogenannte Musterfeststellungsklage einzureichen. In solchen Musterfeststellungsverfahren sollen künftig Verbraucherschutzverbände gegen Großkonzerne klagen und einen grundsätzlichen Schadensersatzanspruch gerichtlich feststellen lassen können.
„Eine gemeinsame Klagemöglichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher mit der gleichen Rechtsfrage war längst überfällig und stärkt den Verbraucherschutz an genau der richtigen Stelle. Die Musterfeststellungsklage glättet nicht nur das Verhandlungsverhältnis von Verbraucher und Unternehmen, sondern steigert auch die Effizienz unserer Gerichte. Tausende Einzelverfahren werden überflüssig“, stellt der Essener SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, Mitglied des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz fest.
Erhoben und geführt wird eine Musterfeststellungsklage von einem qualifizierten Verband, der die Klage dann gemeinsam mit mindestens zehn Betroffenen einreicht. Innerhalb von zwei Monaten können sich andere Betroffene kostenlos und ohne bürokratischen Aufwand der Klage anschließen. Das Verfahren beginnt, wenn mindestens 50 Betroffene Ansprüche anmelden. Rechtssicherheit ist nun für alle auch ohne hohes Prozesskostenrisiko und mit wesentlich weniger Aufwand möglich. Bis zum mündlichen Verhandlungstag ist es außerdem gestattet, von der Klage zurückzutreten und individuell zu klagen. So ermöglicht die Musterfeststellungsklage maximale Flexibilität für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Pünktlich zum Inkrafttreten des Gesetzes wird die Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC die erste Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG einreichen. Eine Verjährung der Ansprüche von Geschädigten des VW-Abgasskandals kann so verhindert werden. Wer von diesem Fall betroffen ist, kann sich in den kommenden zwei Monaten über das Klageregister des Bundesamtes für Justiz der Klage anschließen.
„Das Gesetz kommt genau rechtzeitig. Nur durch das Drängen der SPD war es möglich, die Musterfeststellungsklage noch vor Ende des Jahres in Kraft treten zu lassen und so die Verjährung der Schadensersatzansprüche der VW-Geschädigten zu verhindern. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um Hard- und Software-Nachrüstungen und Dieselfahrverbote, ist die Musterfeststellungsklage eine gute Möglichkeit sich gegen die Automobilkonzerne zur Wehr zu setzen“, so der Abgeordnete Dirk Heidenblut abschließend.
Auf der Webseite www.musterfeststellungsklagen.de der Verbraucherzentrale Bundesverband finden sich Informationen zur geplanten Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen. Sobald die Klage am 1. November eingereicht wurde und vom Oberlandesgericht Braunschweig zugelassen wurde, wird das Klageregister geöffnet und VW-Geschädigte können sich der Klage unkompliziert anschließen.