Heute hat der Deutsche Bundestag das Mietrechtsanpassungsgesetz verabschiedet. Im parlamentarischen Verfahren konnte die SPD an vielen Punkten erhebliche Verbesserung, auch über den Koalitionsvertrag hinausgehend durchsetzen. Dazu erklärt der Essener SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut:
„Künftig werden Modernisierungskosten nicht mehr zu elf Prozent wie aktuell, sondern nur noch zu acht Prozent pro Jahr auf die Miete umgelegt werden können. Zusätzlich führen wir einen bundesweiten Deckel für die absolute Mieterhöhung nach Modernisierung ein. So darf die Miete durch die Umlage von Modernisierungskosten nur um drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen. Bei Wohnungen, bei denen die Miete unter sieben Euro pro Quadratmeter beträgt, darf sie sogar nur um zwei Euro pro Quadratmeter steigen. Das ist sehr nah an der gemeinsamen Forderung der Landesgruppen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen/Bremen der SPD-Bundestagsfraktion und geht deutlich über das hinaus, was im Koalitionsvertrag noch mit der Union verabredet war. Die SPD hat sich durchgesetzt!“
Neben diesen Regelungen wurde eine vorvertragliche Auskunftspflicht des Vermieters über die Vormiete beschlossen. Ebenso können künftig Bußgelder von bis zu 100.000 Euro für das gezielte Herausmodernisieren von Mieterinnen und Mietern verhängt werden. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
„Das Mieterschutzpaket ist ein großer Wurf und wird zur Beruhigung der Lage auf dem Wohnungsmarkt beitragen. Wir müssen aber auch die Mietpreisbremse nachbessern, weil immer mehr unionsgeführte Bundesländer diese auslaufen lassen“, fordert Heidenblut weiter.