TSVG im Parlament angekommen: Kurze Wege, schnelle Termine

In der letzten Sitzungswoche vor Weihnachten hat im Deutschen Bundestag das Gesetzgebungsverfahren zum Regierungsentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) begonnen. Dazu erklärt Dirk Heidenblut, SPD-Berichterstatter für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die zahnärztliche Versorgung:

„Mit schnelleren Terminvergaben durch die Servicestellen des Kassenärztlichen Vereinigungen, längeren Sprechstundenzeiten für Kassenpatientinnen und Kassenpatienten und mehr Ärztinnen und Ärzte im ländlichen Raum wird die ambulante Gesundheitsversorgung flächendeckenden spürbar verbessert. Das TSVG ist alles in allem erstmal ein guter Entwurf, den uns das Ministerium da vorgelegt hat. Ich bin froh, dass wir nun im neuen Jahr mit der parlamentarischen Beratung beginnen können.

Dass der unsinnige und schädliche Passus zur Neustrukturierung der Psychotherapie aus dem Regierungsentwurf kurz davor steht gestrichen zu werden, begrüße ich außerordentlich. Dafür habe ich gerne gekämpft, auch innerparteilich.

Auch bei den Medizinischen Versorgungszentren, den MVZs, müssen wir im parlamentarischen Verfahren nachbessern. MVZs sind gut und wichtig und wurden ursprünglich eingeführt, um Versorgungsprobleme zu lösen. Unter einem Dach sollen angestellte Ärzte ambulant tätig sein. Was jedoch keinesfalls passieren darf, dass solche MVZ zum Spielball für Investmentmodelle werden, oder gar die Versorgungssituation in strukturschwachen Gebieten aufgrund vorrangig wirtschaftlicher Interessen und Bündelung der Sitze in strukturstarken Bereichen verschlechtern. An dieser Stelle müssen bestehende Gesetzesschlupflöcher wirksam geschlossen werden. Vor diesem Hintergrund müssen besonders die Regelungen zu facharztgruppengleichen zahnärztlichen MVZs kritisch auf Sinnhaftigkeit überprüft werden. Es ist fraglich, ob solche rein zahnärztlichen Zentren tatsächlich zu einer besseren Versorgungssituation führen oder eher die bestehenden Zahnarztsitze in Ballungsgebiete ziehen. Eine Aussetzung der Zulassung für weitere rein zahnärztliche MVZ mit entsprechender Überprüfung der bisherigen Entwicklung kann da sinnvoll sein. Dabei ist auch die Situation der Zahntechniker*innen einzubeziehen. Zugleich wäre natürlich eine Stärkung der Option zur Anstellung von Zahnärzt*innen im bisherigen System wünschenswert.“