Vergangene Woche hat der Deutsche Bundestag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Enthalten sind auch Regelungen für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Dazu informiert Dirk Heidenblut, SPD-Bundestagsabgeordneter und Berichterstatter für E-Health und Telemedizin:
„Mit dem TSVG haben wir einen wichtigen Impuls für die Digitalisierung des Gesundheitswesens gesetzt. Bis Ende 2021 müssen alle Krankenkassen ihren Versicherten die Nutzung einer elektronischen Patientenakte anbieten. Auf diese sollen die Versicherten dann auch über kontaktlose Schnittstellen, beispielsweise über Smartphones oder Tablets, zugreifen können. An dieser Stelle muss jedoch dafür Sorge getragen werden, dass die Patientendaten auf der ePA sicher sind.
Seit Langem dränge ich darauf, die gematik strukturell zu verändern. Jetzt ist die ständige Wiederholung meiner Forderung doch im BMG angekommen und das Problem der quälend langen Entscheidungsprozesse innerhalb der gematik wurde im TSVG angegangen. Ich persönlich hätte mir allerdings gewünscht, dass die gematik zu einer steuerfinanzierten Bundesbehörde umgebaut wird, innerhalb des Geschäftsbereiches des Gesundheitsministeriums. Mit der jetzigen Lösung ist das Ministerium zwar der Mehrheitsgesellschafter der gematik, beteiligt sich aber nicht finanziell an der Arbeit der beitragsfinanzierten Gesellschaft.
Insgesamt ist das TSVG ein wichtiger Schub, der die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranbringen wird. Für mich bleibt aber, dass die vielen offenen Fragen der Digitalisierung des Gesundheitswesens zügig in einem zweiten E-Health-Gesetz geklärt werden müssen. So ist es dringend notwendig, dass alle Leistungserbringer – insbesondere auch die Pflege – in das System der Telematikinfrastruktur eingebunden werden. Stückwerk, verteilt über verschiedene Gesetze bringt uns nicht mehr weiter.“