Für mich ist klar, wenn wir diejenigen, die auf gesetzliche Betreuung angewiesen sind, aber auch diejenigen, die sich an der einen oder anderen Stelle eine ehrenamtliche gesetzliche Betreuung vorstellen können, nicht im sprichwörtlichen Regen stehen lassen wollen, damit auch ein gut Teil selbstbestimmtes Leben gefährden wollen, müssen wir endlich aktiv werden.

Bild: © Deutscher Bundestag / Achim Melde

Rede zu Protokoll zu TOP 17 am 04.04.2019:

1.Les. Reg.-Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung.

Es wird Zeit, mehr als ein Jahrzehnt haben wir den dringend benötigten und qualifizierten Vereinsbetreuerinnen und -betreuern und Berufsbetreuerinnen und -betreuern eine angemessene und überfällige Erhöhung der Vergütung vorenthalten.

Das in einem Bereich, in dem wir zunehmend komplexere Sachverhalte vorfinden, denn ob Pflegeversicherung oder Teilhabegesetz, Fragen des Mietrechts oder bei der nötigen Sicherung der Gesundheitsversorgung, es ist keineswegs einfacher geworden. Und, und das ist eben anders als bei all denen, die sich natürlich auch selbst mit der einen oder anderen Problematik beschäftigen müssen, in all den Fällen, in denen gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer tätig werden, kommen ganz häufig viele der genannten schwierigen Bereiche zusammen. Hinzu kommt: Wir erwarten – hier sage ich ausdrücklich zu Recht -, dass die zu treffenden Entscheidungen im Sinne der zu Betreuenden und idealerweise in enger Abstimmung mit ihnen, und eben nicht mal so über sie hinweg, getroffen werden. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Betreuungsvereine erwarten wir darüber hinaus, dass sie Ehrenamtliche für die schwierige Aufgabe gewinnen, die ihnen helfend zur Seite stehen und da, wo es nicht mehr weiter geht, eben eingreifen und tätig werden, gegebenenfalls übernehmen. Das hat, und daran lassen es, für mich völlig unverständlich, Äußerungen aus den Ländern manchmal deutlich vermissen, Respekt und – ja auch – eine vernünftige Bezahlung verdient.

Das sind wir den dort Tätigen, ganz besonders aber den Menschen, die sich auf diese Unterstützung und Hilfe verlassen, schuldig. Und daher ist es gut, dass wir heute endlich den zweiten Anlauf unternehmen und die Vergütung für gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer nach mehr als einem Jahrzehnt Stillstand erhöhen, so zumindest sieht es das vorliegende Gesetz vor.

Ich sage an dieser Stelle erstmal Dank dem Bundesjustizministerium und unserer Ministerin Katarina Barley, die sich gleich zu Beginn ihrer Tätigkeit dieser Frage angenommen hat und zwar, richtigerweise, nicht nur in Sachen Vergütung, sondern auch durch einen Qualitätsentwicklungsprozess, der mit allen Beteiligten aktuell läuft und hoffentlich Ende 2019 gute Resultate bringt.

Es ist aber absolut richtig, die Frage einer besseren Vergütung, und ebenfalls richtigerweise orientiert am TVÖD, vorher zu beantworten und das geschieht mit diesem Gesetzentwurf. Wir dürfen nicht riskieren, dass uns die Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer, aber ganz besonders auch die Betreuungsvereine mit ihren zusätzlichen Aufgaben im Ehrenamt, verloren gehen. Und viele stehen davor, aus finanziellen Gründen aufgeben zu müssen.

Die Steigerungen fallen mit im Schnitt 17%, das sage ich hier ausdrücklich, keineswegs üppig aus, bedenkt man die mehr als 13 Jahre, die inzwischen vergangen sind. Aber sie sind ein erster, durchaus guter Schritt, wobei wir mindestens die aktuell eingetretenen Verhandlungsergebnisse im Bereich TVÖD noch berücksichtigen sollten. Persönlich hätte ich mir gewünscht, wir könnten noch deutlich darüber hinausgehen, da sehe ich aber wenig Bereitschaft der Länder.

Dass dieser Schritt von einer vernünftigen Evaluation begleitet sein soll, ist auch sehr zu begrüßen. Nur, das sei an dieser Stelle schon mal angemerkt, der Zeitraum erscheint da doch ein wenig lang. Hier könnte ich mir eine Verkürzung vorstellen, zumal ja zu erwarten ist, dass erst das Ergebnis die eigentlich sofort nötige Sicherung einer jährlich angemessenen Erhöhung ermöglichen wird.

Auch wenn erste Signale aus dem Bundesrat nicht unbedingt ermutigend sind, ich hoffe sehr und appelliere ausdrücklich an die Länder, lassen Sie uns hier gemeinsam zu einem vernünftigen Ergebnis auf Basis des Gesetzentwurfs kommen und ich würde mir wünschen, dass wir dieses wichtige Gesetz mit großer Einmütigkeit im Bundestag möglichst schnell, natürlich bei angemessener fachlicher Diskussion, zum Abschluss bringen. Eine Umsetzung der Erhöhung noch im Jahr 2019 wäre auch ein richtig gutes Zeichen der Wertschätzung an die Betreuerinnen und Betreuer für ihre gute Arbeit.

Für mich ist klar, wenn wir diejenigen, die auf gesetzliche Betreuung angewiesen sind, aber auch diejenigen, die sich an der einen oder anderen Stelle eine ehrenamtliche gesetzliche Betreuung vorstellen können, nicht im sprichwörtlichen Regen stehen lassen wollen, damit auch ein gut Teil selbstbestimmtes Leben gefährden wollen, müssen wir endlich aktiv werden. Das allerdings gilt auch für den noch laufenden, ganz grundsätzlichen Prozess, auf dessen Ergebnisse ich schon sehr gespannt bin.