Das Betreuungsrecht qualitätsorientiert weiterentwickeln

Mitte Mai hat der Bundestag eine Erhöhung der Vergütung der gesetzlichen Betreuer beschlossen. Im Juni wird der Bundesrat entscheiden. Nach Ansicht des SPD-Bundestagsabgeordneten Dirk Heidenblut muss das Betreuungsrecht nun qualitativ weiterentwickelt werden.

„Mitte letzten Jahres wurde im Bundesjustizministerium ein Dialogprozess zur Reform des Betreuungsrechtes begonnen. Es werden Wissenschaft und Praxis, Verbandslandschaft, Länder und Kommunen sowie die Betroffenenorganisationen beteiligt. Bis Ende 2019 werden Reformvorschläge erarbeitet. Für Anfang 2020 erwarte ich einen im Dialog mit den Expertinnen und Experten entwickelten Gesetzentwurf“, sagt Dirk Heidenblut, Berichterstatter für das Betreuungsrecht.

Für Heidenblut sind vier Punkte bei der Reform des Betreuungsrechtes von besonderer Bedeutung

  • Das Selbstbestimmungsrecht der Betreuten muss im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gestärkt werden.
  • Ebenso ist die Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung wichtig. Zum einen durch eine höhere Aufwandspauschale für die Ehrenamtlichen sowie durch finanziell abgesicherte Betreuungsvereine. Betreuungsvereine beraten, begleiten und bilden die ehrenamtlichen Betreuer aus.
  • Die Schnittstellen zu den Sozialgesetzbüchern und anderen Hilfen müssen konkretisiert werden. Beispielsweise an die Pflege, die Reha, die Eingliederungshilfe oder die Soziotherapie. Insbesondere müssen weitere Klarstellungen im Zuge des Bundesteilhabegesetzes vorgenommen werden.
  • Das Berufsbild des Berufsbetreuers muss klar definiert sein. Klare Standards für Qualifikation, Aus- und Weiterbildung müssen festgelegt werden. Auch seine Verkammerung des Berufsstandes zu diskutieren.

Die gesetzliche Betreuung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der alternden Gesellschaft. Sie wird von den Amtsgerichten angeordnet für Menschen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen oder seelischen Leiden nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Überwiegend leisten ehrenamtliche Betreuer aus dem familiären Umfeld diese Arbeit. Es kommen aber auch selbstständige Berufsbetreuer oder Betreuungsvereine zum Einsatz, oft bei besonders komplizierten Betreuungsfällen.