Das Bundeskabinett hat im Juni die Grundsteuerreform auf den Weg gebracht. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Grundsteuereinnahmen von etwa 15 Milliarden Euro im Jahr für die Kommunen auch weiterhin sicherzustellen. Die Berechnung der Grundsteuer wird sich auf Bundesebene weiterhin am Wert der Grundstücke orientieren. Mit dem wertabhängigen Modell von Bundesfinanzminister Olaf Scholz wird die Grundsteuer einfacher, gerechter und zukunftsfähig. Näheres erläutert Dirk Heidenblut, SPD-Bundestagsabgeordneter aus Essen:
„Die SPD steht an der Seite der Städte und Gemeinden in Deutschland. Die Sicherung ihrer finanziellen Grundlagen ist für die SPD oberstes Gebot. Bei der Reform der Grundsteuer geht es für die Kommunen um etwa 15 Milliarden Euro, die im kommenden Jahr ersatzlos wegfallen würden, wenn die Grundsteuer nicht reformiert wird. Deshalb ist für die SPD eine verfassungsfeste Grundsteuer ein zentraler Auftrag ihrer Regierungsarbeit. Der Bund behält die Gesetzgebungskompetenz, die Grundsteuer kann nicht zur Disposition gestellt werden. Dies wird jetzt auch im Grundgesetz festgeschrieben. Zugleich wird den Ländern allerdings das Recht eingeräumt, abweichende landesrechtliche Regelungen zur Grundsteuer zu erlassen.“
Das aktuelle Grundsteuermodell beruht auf jahrzehntealten Grundstückswerten, die sich inzwischen längst überholt haben. Die Berechnung der Grundsteuer soll sich weiterhin am Wert einer Immobilie orientieren. Es macht einen Unterschied, ob sich ein Grundstück in einem begehrten Innenstadtviertel oder in einer weniger gefragten Randlage oder im strukturschwachen ländlichen Raum befindet. Als Grundlage der Bemessung der Grundsteuer sollen vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittlich gezahlte Miete am jeweiligen Standort dienen.
„Nach monatelangen Verhandlungen hat die CSU in letzter Minute den Konsens mit den Ländern verlassen und eine Öffnungsklausel für die Länder verlangt. Die CSU hat damit die Kommunen in Deutschland in Haftung genommen, um ihre eigenen parteipolitischen Ziele durchzusetzen. Eine Öffnungsklausel birgt die Gefahr einer Zersplitterung des Grundsteuerrechts. Die einfache bundeseinheitliche Regelung wird durch eine zusätzliche bürokratische Regelung für einzelne Länder gefährdet, im Zweifelsfall auf dem Rücken der Kommunen. Die CSU-Grundsteuer begünstigt vor allem wohlhabende Immobilienbesitzer und ist einfach ungerecht. Sie ist ein Weg hin zu Bürokratismus, Ungerechtigkeit und egoistischer Kleinstaaterei“, zeigt sich der Abgeordnete Heidenblut verärgert.