Das Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) beschlossen. In den letzten Jahren geriet der Begutachtungsdienst der Kassen immer wieder in die Kritik, wegen vermeintlich fehlender Unabhängigkeit von den Kranken- und Pflegekassen. Näheres erläutert Dirk Heidenblut, SPD-Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Ausschusses für Gesundheit:
„Insbesondere die Prüfung von Kodierung und Abrechnung von Krankenhausleistungen hatten dem MDK immer wieder Kritik eingebracht. Deshalb hat sich die Koalition eine Stärkung der Unabhängigkeit des MDK vorgenommen. Es ist gut, dass mit dem Gesetzentwurf eine gute Grundlage für die jetzt nötige intensive Beratung im Parlament vorliegt.“
Die Mittel der Krankenkassen sollen für Behandlungen verwendet werden, deren Nutzen nachgewiesen ist. Es sollen einerseits medizinisch notwendige Behandlungen gewährt, andererseits unnötige oder schädliche Eingriffe vermieden werden. Deshalb sind in bestimmten Einzelfällen die Krankenkassen verpflichtet, eine gutachterliche Stellungnahme einzuholen. Diese Aufgabe übernimmt der MDK für die gesetzlichen Krankenkassen.
Im Einzelnen sollen die MDKs nicht mehr als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen, sondern als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts existieren. Künftig werden sie als Medizinische Dienste, kurz MDs, mit einem neuen Spitzenverband, dem MD Bund, auftreten. In den Verwaltungsräten werden künftig auch Patientenvertretern sowie Vertreter der Pflegeberufe und der Ärzteschaft sitzen. Auf der anderen Seite werden Anreize fürs korrekte Abrechnen von Krankenhausleistungen geschaffen. Zukünftig ist der Umfang der MD-Prüfungen vom Anteil der beanstandeten Abrechnungen abhängig. Es gilt der Grundsatz: Das Krankenhaus, das ungenau abrechnet, wird genauer kontrolliert.
„Ich bin froh, dass der Sozialmedizinische Dienst der Knappschaft, sozusagen der Knappschafts-MDK, erhalten bleibt. Im Referentenentwurf war noch vorgesehen, dass dessen Aufgaben an den MDK übergehen. Gut, dass sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass der Knappschaft durch ihre Struktur sowohl als Krankenkasse als auch als Rentenversicherungsträger, besonders Rechnung getragen werden muss,“ zeigt sich der Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut erfreut.