Ab 2020 sollen neue Personalvorgaben auf psychiatrischen und psychosomatischen Stationen gelten. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss gestern beschlossen. Dirk Heidenblut, SPD-Bundestagsabgeordneter und Berichterstatter für Psychiatrie und Psychosomatik:
„Mit dem gestrigen G-BA-Beschluss einer Erstfassung der neuen Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik wurde ein Teil unseres gesetzlichen Auftrages aus dem Jahr 2016 fristgerecht erfüllt. Ob damit die stationäre Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen verbessert wird, zeigt sich in den nächsten Wochen.
Leider wurde nicht alles umgesetzt und die Studie, die zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik aktuelle Erkenntnisse liefern sollte, nicht berücksichtigt.“
Dazu der SPD-Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut weiter: „Die Selbstverwaltung hatte den Auftrag, die Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik an die heutigen Anforderungen anzupassen. Jetzt muss das Ministerium in den nächsten Wochen prüfen, ob die neue Richtlinie eine Verbesserung der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung sicherstellen kann. Ansonsten muss der Bundestag gesetzgeberisch eingreifen. Die deutliche Kritik der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Bundespsychotherapeutenkammer deckt sich mit meinen Befürchtungen. Patienteninteressen und eine zukunftsweisende Versorgung werden nicht genug beachtet.“
2016 wurde im Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen beschlossen, dass der G-BA
verbindliche Mindestvorgaben für therapeutisches Personal in der stationären Psychiatrie und Psychosomatik festlegen soll. Mit der neuen Personalausstattungsrichtlinie
soll die Psychiatrie-Personalverordnung von 1990 abgelöst werden.