Das Bundesjustizministerium von Ministerin Christine Lambrecht (SPD) hat Ende August einen Gesetzentwurf zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität vorgelegt. Kern des Gesetzes: Konzerne haften für ihre Angestellten mit härteren Strafen.
„Die Verantwortung für Straftaten darf in Unternehmen nicht mehr einfach auf das mittlere Management oder einzelne Angestellte abgewälzt werden. Die OECD hat Deutschland immer wieder für ihr lasches Unternehmensstrafrecht kritisiert. Ich bin Justizministerin Christine Lambrecht dankbar, dass sie endlich einen zukunftsweisenden Entwurf vorgelegt hat“, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, Mitglied des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz.
Der Entwurf sieht vor, dass Unternehmen sanktioniert werden können, wenn sie strafbares Verhalten ihrer Angestellten begünstigen. Die Sanktionen können bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes betragen. Das gilt für große Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Umsatz im Jahr. Für kleinere Unternehmen bleibt es beim bisherigen Sanktionsrahmen von maximal zehn Millionen Euro. Wenn das Unternehmen interne Untersuchungen vornimmt und mit den Behörden kooperieren, sollen die Sanktionen auch gemildert werden können.