- Mitte Oktober hatte die bundesweit erste Musterfeststellungsklage Erfolg. Das Oberlandesgericht München entschied zugunsten eines Mietervereins, der stellvertretend gegen eine drastische Mieterhöhung klagte. Dazu erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, Mitglied des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz:
„Es zeigt sich: Die Musterfeststellungsklage wirkt! Wer Recht hat, soll auch Recht bekommen. Das hat die SPD gegen den erbitterten Widerstand der Union durchgekämpft. Die Musterfeststellungsklage ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz. Die Entscheidung des OLG München zeigt aber auch, dass wir noch mehr für den Mieterschutz tun müssen. Da haben wir mit der Verlängerung der Mietpreisbremse und dem Deckel für die Modernisierungskostenumlage bereits viel auf den Weg gebracht. Der derzeit im Land Berlin diskutierte Mietendeckel könnte auch ein Modell für ganz Deutschland sein. Die Situation auf dem Wohnungsmarkt spitzt sich immer weiter zu.“
Erhoben und geführt wird eine Musterfeststellungsklage von einem qualifizierten Verband, der die Klage dann gemeinsam mit mindestens zehn Betroffenen einreicht. Innerhalb von zwei Monaten können sich andere Betroffene kostenlos und ohne bürokratischen Aufwand der Klage anschließen. Das Verfahren beginnt, wenn mindestens 50 Betroffene Ansprüche anmelden. Rechtssicherheit ist nun für alle auch ohne hohes Prozesskostenrisiko und mit wesentlich weniger Aufwand möglich. Bis zum mündlichen Verhandlungstag ist es außerdem gestattet, von der Klage zurückzutreten und individuell zu klagen. So ermöglicht die Musterfeststellungsklage maximale Flexibilität für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Das Gesetz wurde vor allem mit Blick auf den VW-Abgasskandal beschlossen. Pünktlich zum Inkrafttreten des Gesetzes hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC Ende 2018 die erste Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG einreichen. Eine Verjährung der Ansprüche von Betroffenen wurde so verhindert. Ende September begann das mündliche Verfahren vor dem OLG Braunschweig.