Mieterinnen und Mieter vor starken Mieterhöhungen besser schützen – Betrachtungszeitraum zur Vergleichsmiete wird von 4 auf 6 Jahre ausgeweitet

Heute hat der Deutsche Bundestag in Berlin die Ausweitung des Betrachtungszeitraums zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete beschlossen. Was dahinter steckt und was das konkret für die Mieterinnen und Mieter bedeutet, erläutert der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut aus Essen:

„Wir schützen Mieterinnen und Mieter noch besser vor starken Mietererhöhungen. Durch die Verlängerung des Betrachtungszeitraums von vier auf sechs Jahren, werden zwei zusätzliche Jahre mit niedrigeren Mieten eingerechnet, was die ortsübliche Vergleichsmiete senken wird. Bereits jetzt geben vielen Millionen Haushalte mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für die Miete aus. Bezahlbares Wohnen ist eines der Megathemen der kommenden Jahrzehnte, gerade für kleine Familien und Alleinerziehende“, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut aus Essen.

Die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete wird anhand des Betrachtungszeitraums berechnet. Diese Vergleichsmiete bildet die Basis für rechtlich zulässige Miethöhen.

Bei Bestandsmietverträgen darf der Vermieter die Miete lediglich bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Aber maximal innerhalb von drei Jahren um 20 Prozent. Diese Kappungsgrenze liegt in der Stadt Essen sogar bei 15 Prozent.

Bei Neuvermietungen darf die Miete höchstens 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wenn die Landesregierung die jeweilige Kommune zum Geltungsbereich der Mietpreisbremse erklärt hat, darf die Neumiete sogar nur 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen. Für die Stadt Essen gilt diese Grenze nicht. Das hat die schwarz-gelbe Landesregierung verhindert.

Bereits seit Januar 2019 gilt eine verschärfte Version der Mietpreisbremse. Modernisierungskosten können nur noch zu acht Prozent pro Jahr umgelegt werden. Bundesweit darf zudem die Miete nach Modernisierung innerhalb von sechs Jahren nur um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen. Bei Wohnungen, bei denen die Miete unter sieben Euro pro Quadratmeter beträgt, darf sie sogar nur um zwei Euro pro Quadratmeter steigen.

„Die SPD geht den Weg des konsequenten Mieterschutzes weiter. Anfang 2020 werden wir eine bundesweite Verlängerung der Mietpreisbremse verabschieden. Zusätzlich werden die Maklergebühren künftig je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer getragen. Das entlastet sowohl Mieter als auch Eigenheimkäufer“, kündigt der SPD-Abgeordnete Dirk Heidenblut an.