Kinder effektiver schützen und Täter bestrafen – Justizministerium fordert härtere Strafen für sexualisierte Gewalt gegen Kinder

Der Gesetzentwurf zur Strafverschärfung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und bei Erwerb und Besitz von Kinderpornografie fand in erster Lesung viel Unterstützung im Bundestag. Der Entwurf sieht härtere Strafen, eine effektivere Strafverfolgung und bessere Prävention vor.

„Das Kindeswohl und der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt haben oberste Priorität. Ein höheres Strafmaß für Sexualstraftäter und die Einordnung der Verbreitung und des Besitzes von kinderpornografischem Material als Verbrechen ist genau richtig“, begrüßt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut den Gesetzentwurf. Die deutsche Polizei registrierte 2019 ca. 13.700 Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Die ermittelten Fälle von Kinderpornografie verzeichneten mit 65 % einen besonders starken Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr. Diese Zahlen zeigen zum einen, wie dringlich eine effektivere Strafverfolgung gegen sexualisierte Gewalt, gerade auch im Internet, ist, zum anderen wird deutlich, wie wichtig konkrete Hilfs- und Beratungsangebote sind. „Wir müssen unbedingt auch die Nachsorgebetreuung ins Auge fassen. Opfer- und Traumaambulanzen und psychotherapeutische Betreuung beispielsweise helfen Kindern und ihren Angehörigen, das Erlebte zu verarbeiten. Hier benötigen wir einen stärkeren Ausbau, insbesondere der Kindertraumaambulanz und bei Bedarf auch psychotherapeutische Unterstützung über längere Zeiträume“, fordert Heidenblut.

Mit dem Gesetzentwurf sollen künftig sexualisierte Gewalt gegen Kinder und der Erwerb, Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren geahndet werden.