Um Arbeitsplatzverlust und Insolvenzen zu vermeiden, wurden die Regelungen zur Kurzarbeit gleich zu Beginn der Pandemie angepasst. Jetzt stellt die Ampelkoalition auf Vorschlag von Minister Hubertus Heil sicher, dass das auch noch länger gilt. Bis zum 30.06. besteht nun weitere Planungssicherheit. Mit den gleichfalls beschlossenen Verlängerungen der Regelungen zu Pflege- und Familienzeit wird auch den Angehörigen von Pflegebedürftigen die nötige Handlungssicherheit gegeben.
„Die verlängerten Regelungen für das Kurzarbeitergeld sollen Beschäftigten angesichts der pandemiebedingten Folgen weiterhin eine gute Zukunftsperspektive bieten“, betont der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut. Konkret verlängert das Gesetz u. a. den Bezug von Kurzarbeitergeld und die Erhöhung bei längerfristiger Kurzarbeit. Gleichzeitig erfolgt eine Bezugsdauererhöhung auf 28 Monate.
„Wichtig für den Gesundheitsbereich und die pflegenden Angehörigen ist aber auch, dass eine Aussetzung der Beratungsbesuche bis 30.06. ohne Folgen möglich ist. Das haben wir auf Vorschlag der Koalition ergänzend beschlossen. So wird etwas für die Entlastung der sehr angespannten Lage in der ambulanten Pflege getan“, sagt Heidenblut abschließend.