Die Nachwirkungen der Pandemie sind für soziale Dienstleister und Einrichtungen, die in den vergangenen 2 Jahren ihre Aufgaben gar nicht oder nur beschränkt wahrnehmen konnten, besonders spürbar. Damit die soziale Infrastruktur arbeitsfähig bleibt, verlängern die Koalitionsfraktionen das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) erneut.
„Da pandemiebedingte Schutzmaßnahmen auch künftig die Arbeit der sozialen Dienstleister und Einrichtungen erschweren können, ist die Zahlung von Zuschüssen an eben diese auch jetzt wichtig. Denn so können wir sicherstellen, dass Betroffene, die auf soziale Dienste angewiesen sind, auch weiterhin die nötige Unterstützung erhalten“, berichtet der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, der die Verlängerung des SodEG begrüßt. Neben der Entlastung sozialer Dienstleister und Einrichtungen sieht das Gesetz u. a. vor, den Anspruch auf das Kinderkrankengeld zu verlängern – auch ohne Erkrankung des Kindes – sowie den Entschädigungsanspruch bei erhöhtem Betreuungsbedarf. Auch Vorsorge- und Rehabilitations-einrichtungen werden gestärkt, indem deren Schutzschirme verlängert werden. Weiterhin verlängert wird auch die Ermächtigungsgrundlage für die Arbeitsschutzverordnung, die z. B. AHA-Regelungen, Hygienekonzepte und Kostentragung für zwei wöchentliche Tests beinhaltet. „Mit der Verlängerung des SodEG und weiterer Regelungen wollen wir gezielt und effektiv jenen helfen, die besonders belastet waren und noch sind “, ergänzt Heidenblut.
Bis zum 30. Juni 2022 werden soziale Dienstleister bei pandemiebedingten Sonderaufwendungen entlastet, bis zum 23. September 2022 können die Maßnahmen im Rahmen des SodEG und weitere Regelungen verlängert werden.