Gestern hat der Bundestag zwei Gesetze in 2./3. Lesung beschlossen, die Bürgerinnen und Bürger spürbar und unbürokratisch angesichts der derzeit steigenden Kosten entlasten sollen. Im Rahmen des Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes werden von Armut betroffene und leistungs-berechtigte Menschen berücksichtigt, das Steuerentlastungsgesetz hat Erwerbstätige im Blick.
„Mit den Gesetzen schaffen wir schnelle und unbürokratische Hilfe für alle Bürgerinnen und Bürger. So haben wir jene, die auf finanzielle Hilfe angewiesen sind, besonders im Fokus und berücksichtigen gleichzeitig Erwerbstätige geringen und mittleren Einkommens“, bekräftigt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, der die Gesetzesbeschlüsse begrüßt. Konkret gibt es u. a. 300 € Energiepauschale für Erwerbstätige und einen Einmalzuschuss für Familien von 100 €. Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen erhalten 200 € sowie einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 € für alle von Armut betroffenen Kinder. „Mit den Gesetzen überreichen wir einen bunten Strauß an Entlastungsmaßnahmen zur finanziellen Unterstützung an die Bürgerinnen und Bürger. Wir wollen finanzielle Mehrbelastungen durch die Pandemie und die Preissteigerungen abfedern“, ergänzt Heidenblut.
Die Zuschüsse werden vorwiegend im Juli 2022 ausgezahlt. Die Energiepreispauschale wird für Erwerbstätige automatisch mit der Gehaltszahlung im September 2022 ausgezahlt. Für die Einmalzahlung für erwachsene Leistungsberechtigte ist keine Antragsstellung notwendig. Leistungen sollen so schnell und unbürokratisch wie möglich ausgezahlt werden.