Ein großer Schritt für mehr Qualität und Chancen: Bundeskabinett beschließt KiTa-Qualitätsgesetz

Das Fundament für das spätere Leben wird bereits in der Kindertagesstätte (KiTa) gelegt und frühkindliche Bildung großgeschrieben. Das KiTa-Qualitätsgesetz soll deshalb das derzeitige Gute-Kita-Gesetz gemäß Kabinettsbeschluss zum 01.01.2023 ablösen. Für die Qualitätssteigerung in der Kindertagesbetreuung nimmt der Bund in den nächsten beiden Jahren rund 4 Mio. € in die Hand.

„Die KiTa ist für Kinder nicht nur ein wichtiger Ort, um sich auszuprobieren und ihre Umwelt zu entdecken, sondern auch ein wichtiger Meilenstein in ihrer frühkindlichen Entwicklung. Kinder sollten auf eine bedarfsgerechte und qualifizierte Betreuung zählen können. Genau das will das KiTa-Qualitätsgesetz sicherstellen“, begrüßt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut den Kabinettsbeschluss des Gesetzentwurfs. Die sprachliche Bildung bildet dabei einen Schwerpunkt der sieben vorrangigen Handlungsfelder. Pandemiebedingt sind die Förderbedarfe von Kindern in der Kindertagesbetreuung in verschiedenen Bildungsbereichen stark gestiegen. Daher sieht der Gesetzentwurf auch vor, die Personalsituation in KiTas zu verbessern. „Alle Kinder verdienen gute Qualität und entsprechende Chancengerechtigkeit. Das soll sich nicht nur in einer individuellen Förderung durch z. B. einen Fachkraft-Kind-Schlüssel widerspiegeln, sondern auch in bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards“, so Heidenblut abschließend.

Das KiTa-Qualitätsgesetz kommt jetzt in den Bundestag zur abschließenden Beratung und soll zum 01. Januar 2023 in Kraft treten. Mehr Informationen dazu unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/kita-qualitaetsgesetz-2077912 .