„Notfall-BAföG“ für Krisenzeiten: Bundestag beschließt 28. BAföG-Novelle

Zahlreiche Studierende wie auch Schülerinnen und Schüler standen pandemiebedingt plötzlich ohne Nebenjob da. Wenn die finanzielle Säule auf einmal wegbricht, ist der Unterstützungsbedarf groß. Deshalb hat der Bundestag mit der 28. BAföG-Novelle nun beschlossen, den anspruchsberechtigten Personenkreis im Falle einer bundesweiten Notlage vorübergehend zu erweitern.

„Viele Studierende haben durch den pandemiebedingten Verlust der studentischen Nebenjobs ihr finanzielles Rückgrat verloren. Das hat nicht nur teilweise zu Studienabbrüchen geführt, sondern auch zu emotionalen Belastungen. Daher begrüße ich den heutigen Beschluss der 28. BAföG-Novelle, der es in Notfällen ermöglicht, auch denjenigen eine finanzielle Stütze zu bieten, die andernfalls eigentlich durch das Förderraster fallen würden“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut. Mit der 28. BAföG-Novelle wird eine Art Notfallmechanismus für Krisenzeiten etabliert, der den Kreis der BAföG-Beziehenden bei Bedarf vergrößert. Davon werden künftig Studierende sowie Schüler:innen ohne bisherigen BAföG-Anspruch unabhängig von Alter, Teilzeitregelung oder Förderhöchstdauer profitieren können. „Der BAföG-Notfallmechanismus soll den Studierenden und Schülerinnen wie Schülern mehr Planungssicherheit geben und sie besser absichern, wenn der Arbeitsmarkt zusammenbricht. Es ist wichtig, im Notfall schnell handeln zu können“, so Heidenblut.

Die jeweilige Notlage wird vom Bundestag beschlossen und kann bei Bedarf alle drei Monate verlängert werden. Besteht eine Notlage länger als sechs Monate, kann die BAföG-Förderung durch ein Volldarlehen ersetzt werden.