Der Winter naht, die Tage werden kürzer und die Nächte kälter. Vor allem ältere Menschen haben ein hohes Wärmebedürfnis, sodass die derzeit steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten besonders zusetzen. Nun hat der Bundestag in 2./3. Lesung auch für Rentnerinnen wie Rentner und Pensionär:innen eine Energiepreispauschale von 300 Euro beschlossen.
„Das Leben wird teurer. Auch Rentnerinnen und Rentner trifft es hart. Umso wichtiger ist, dass Menschen im Ruhestand endlich berücksichtigt werden und ebenfalls eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten“, bekräftigt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, der den Gesetzbeschluss begrüßt. Die Pauschale soll an alle gehen, die Anspruch auf eine Alters-, Erwerbs-minderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz haben. „Wir wollen mit dem Gesetz auch allen Ruheständlerinnen und Ruheständlern durch den Winter helfen und für Entlastung sorgen“, ergänzt Heidenblut. Die Auszahlung der Energiepreispauschale erfolgt für Rentnerinnen und Rentner, deren Wohnsitz im Inland ist, automatisch durch die jeweiligen Rentenzahlstellen oder die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen im Dezember. Die Pauschale ist einkommensteuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig.