Ein Ende des Anstiegs von Energiekosten ist derzeit nicht in Sicht. Das belastet Menschen mit wenig oder keinem Einkommen, wovon auch oft Studierende und Fachschüler:innen betroffen sind, stark. Eben deshalb hat der Bundestag heute in 2./3. Lesung für den genannten Personenkreis die einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beschlossen.
„Der finanzielle Puffer vieler junger Menschen schwindet. Oft müssen Studierende und Fachschülerinnen wie Fachschüler angesichts der Preissteigerungen überlegen, wie sie über die Runden kommen, anstatt sich auf die Uni oder Fachschule zu konzentrieren. Die Energiepreispauschale von 200 Euro und finanzielle Unterstützung ist daher absolut wichtig und richtig“, betont der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut. Für die etwa 3 Millionen Studierenden und 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler, die von der Pauschale anlässlich der gestiegenen Lebenshaltungs- und Energiepreisen profitieren sollen, nimmt der Bund rund 680 Millionen Euro in die Hand. Berechtigt ist, wer am 01. Dezember an einer in Deutschland gelegenen Hochschule immatrikuliert oder Fachschule angemeldet ist. Somit haben auch ausländische Studierende (ausgenommen: Gaststudierende), die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, Anspruch. Heidenblut ergänzt, „wir wollen, dass die jungen Menschen gut durch den teuren Winter kommen und setzen alles daran, die Auszahlung schnell umzusetzen.“
Die Energiepreispauschale wird nicht der Besteuerung unterliegen. Sie soll weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen sein. Beantragt werden soll die Einmalzahlung über eine digitale Plattform.