Auf die Qualität kommt‘s an! Bundestag beschließt KiTa-Qualitätsgesetz

Wenn Kinder gerne in die Kindertagesstätte (KiTa) gehen, deutet vieles darauf hin, dass die Qualität stimmt. Um diese gänzlich sicherzustellen, ist das Gute-Kita-Gesetz zu einem Kita-Qualitätsgesetz weiterentwickelt worden. Denn der Evaluationsbericht des Gute-Kita-Gesetzes hat gezeigt, dass es Reformbedarf gibt. So startet der Bund für die kommenden zwei Jahre das Kita-Qualitätsgesetz am 01. Januar 2023 u. a. mit neuen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und jeweils zwei Milliarden €.

„Wenn Kinder sich in der KiTa gut aufgehoben fühlen, ist das ein Qualitätsmerkmal der Kinder-betreuung und eine Entlastung für die Eltern. Mit dem Kita-Qualitätsgesetz bauen wir die Qualität der frühkindlichen Bildung weiter aus und sorgen dafür, dass Kinder bedarfsgerecht und qualifiziert in ihrer Entwicklung begleitet werden“, verdeutlicht der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut. Mit dem Kita-Qualitätsgesetz werden bestehende Handlungsfelder um weitere, wie z. B. die Kindertagespflege und die Förderung der sprachlichen Bildung erweitert. Hier werden die Länder in die Verantwortung genommen, diese Handlungsfelder zu ergänzen und stärker zu priorisieren. Mithilfe des Einsatzes der Koalitionsfraktionen ist zudem das Auslaufen des Bundesprogramms für die Sprach-Kitas zu Ende des Jahres verhindert und um weitere 6 Monate verlängert worden, was auch Heidenblut sehr begrüßt: „Sprache ist ein wichtiger Faktor der Integration, daher freue ich mich, dass die Länder nun Zeit haben, eine Anschlusslösung für die Sprach-Kitas zu finden.“

Das KiTa-Qualitätsgesetz startet zum 01. Januar 2023. Damit soll u. a. mehr Personal, eine gute Sprachförderung sowie verstärkt Angebote zu Gesundheit und Bewegung umgesetzt werden.