Ein Blick auf die aktuellen Energierechnungen ist einer, den viele derzeit lieber meiden. Denn die Preissteigerungen der Energieversorgung stellen viele Menschen vor finanzielle Herausforderungen. Deshalb hat der Bundestag ergänzend zu den bereits beschlossenen Entlastungsmaßnahmen entschieden, die heute in 2./3. Lesung beschlossene Gas- und Strompreisbremse umzusetzen.
„Die Energiepreise steigen und die Winter werden kälter. Viele Haushalte müssen deshalb tiefer in die Tasche greifen und sind dadurch maximal belastet. Mit der Gas- und Strompreisbremse wollen wir helfen, die Energiekosten zu bewältigen“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut. Für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen werden der Gaspreis für 80 % des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent/kWh – bei Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh – sowie der Strompreis auf 40 Cent/kWh begrenzt. Auch die industrielle Kundschaft profitiert von der Gas- und Strompreisbremse. Analog dazu sind überdies Härtefallregelungen für Öl, Pellets und Flüssiggas beschlossen worden. Hierfür stellt der Bund 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert über die Bundesländer erfolgen. „Niemand soll aufgrund einer finanziellen Notlage den Strom oder die Heizung abgedreht bekommen. Energie muss bezahlbar bleiben, deshalb treten wir auf die Bremse“, ergänzt Heidenblut abschließend.
Die Gas- sowie Strompreisbremse gilt ab März 2023 bis April 2024 und rückwirkend auch für Januar und Februar 2023. Für den Abwehrschirm nimmt der Bund 200 Milliarden Euro in die Hand.