Grünes Licht für die Apotheken: Bundestag verlängert die erleichterten Austauschregelungen von Arzneimitteln

packings of pills and capsules of medicines on white background

Der Bundestag hat jetzt für die Verlängerung der Austauschfreiheiten für nicht lieferbare Arzneimittel in Apotheken gesorgt. Das regelt ein Änderungsantrag der Ampel zum Gesetzentwurf zur Schaffung der Stiftung Unabhängige Patientenberatung, der gemeinsam mit dem Gesetz in 2./3. Lesung verabschiedet wurde. Das Auslaufen der Regelung zum 7. April ist somit abgewehrt.

„Ich freue mich sehr, dass wir kurz vor knapp noch einen Änderungsantrag auf den Weg bringen konnten, der flexible Austauschregeln für Apotheken ermöglicht, wenn Arzneimittel nicht mehr verfügbar sind“, bemerkt Dirk Heidenblut, SPD-Bundestagsabgeordneter und Berichterstatter für Apotheken, der sich dafür eingesetzt hat. Konkret sollen die erleichterten Regelungen der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung befristet bis zum 31. Juli 2023 fortgeführt werden. Die Übergangsregelung sorgt nicht nur für mehr Planungssicherheit in der Arzneimittelversorgung bei den Apotheken, sondern hilft auch, die bestehenden Lieferengpässe zu bekämpfen. Heidenblut möchte darüber hinaus eine dauerhafte Regelung etablieren: „Mit dem Änderungsantrag haben wir eine drohende Regelungslücke vermieden. Der nächste Schritt aus meiner Sicht ist die Überführung der flexiblen Handhabe der nicht vorrätigen Arzneimitteln in eine dauerhafte, entfristete Regelung.“

Um Arzneimittel-Lieferengpässen vorzubeugen, schließt die Übergangsregelung direkt an die ursprüngliche SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung an und gilt ab dem 8. April.