Nachdem der Arzneimittelrichtlinienentwurf des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) vergangenes Jahr im November tiefschneidende Einschränkungen in der Medizinalcannabisversorgung vorsah, sorgt der aktuelle G-BA Beschluss für Erleichterung. Denn vom Tisch ist z. B. der ursprünglich geplante Fachärztevorbehalt. Das stimmt den SPD-Bundestagsabgeordneten und drogenpolitischen Sprecher Dirk Heidenblut positiv:
„Wir haben monatelang gebangt und uns dafür eingesetzt, dass der G-BA Arzneimittelrichtlinienentwurf nicht so eintritt wie angekündigt. Das hat sich offensichtlich gelohnt, denn die gefundene Regelung des G-BA ist ein Schritt in die richtige Richtung. Was der Gesetzgeber seiner Zeit wollte und derzeit will, sind keine Einschränkungen außerhalb der gesetzlichen Verordnungsvoraussetzungen. Dazu gehört auch, dass der Einsatz von Cannabis als getrocknete Blüten und als standardisierte Extrakte gegenüber cannabishaltigen Fertigarzneimittel nicht nachrangig behandelt wird.“ Aus dem vorliegenden Beschluss des G-BA geht hervor, dass künftig alle Ärztinnen und Ärzte medizinischen Cannabis verordnen dürfen. Weiter ist eine Genehmigung nur bei Erstverordnung sowie bei Therapiewechsel nötig, Folgeverordnungen bedürfen keiner weiteren Genehmigung. Auch für Palliativpatient:innen sind einschlägige Erleichterungen vorgesehen. Heidenblut selbst sieht in dem Beschluss keine Erschwernis in der Versorgung von Patientinnen und Patienten, sondern für viele eine Erleichterung: „Der Beschluss liefert eine gute Grundlage für weitere parlamentarische Verhandlungen im Sinne der Patientinnen und Patienten. Aber der Gesetzgeber will mehr, deshalb müssen wir nachbessern.“