Klare Kante gegen Lieferengpässe

Bundestag beschließt Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- & Versorgungsverbesserungsgesetz

Ein Thema in aller Munde: Die Lieferengpässe beschäftigen nicht nur insbesondere die Apotheken, sondern auch die Gesundheitspolitik. Um die Lieferengpassprobleme anzugehen, ist heute in 2./3. Lesung das sogenannte Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- & Versorgungsverbesserungs-gesetz (ALBVVG) beschlossen worden. Das Gesetz hat einige Änderungsanträge im Gepäck, auch für Apotheken. Für einige Regelungen hat sich Heidenblut schon länger stark gemacht.

„Die intensiven Verhandlungen haben sich richtig gelohnt, denn heute beschließen wir ein Gesetz, das wir bis zuletzt noch gut nachgebessert haben. Insbesondere für die Apotheken haben wir eine Reihe an Maßnahmen unterbringen können. Ich freue mich sehr, dass wir die Null-Retaxation und Präqualifikation in bestimmten Fällen komplett abschaffen“, so der SPD-Berichterstatter für Apotheken, Dirk Heidenblut. Die sogenannte Präqualifikation, die für bestimmende apotheken-übliche Hilfsmittel künftig wegfällt, befreit die Apotheken ein stückweit von der Bürokratisierung. Darüber hinaus werden die in Kürze ablaufenden vereinfachten Austauschregeln fortgesetzt und verstetigt. Zu den versorgungsrelevanten Arzneimitteln gehört auch Cannabis als Medizin, ein Thema, das Heidenblut besonders am Herzen liegt. „Es ist absolut wichtig, dass Patientinnen und Patienten, die Cannabis als Medizin krankheitsbedingt benötigen, es auch schnell bekommen. Dass künftig bestimmte Facharztgruppen ohne Genehmigungsvorbehalt Cannabis als Medizin verschreiben können, hilft dabei ungemein. Zudem verkürzt sich die Frist des Genehmigungsvorbehalts bei den Krankenkassen auf 2 Wochen. Das sind richtige und wichtige Schritte, die wir künftig weitergehen wollen“, führt Heidenblut fort.